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Baumpflege - Rheinhessen GbR Saisonales

Baumpflege

Durchführung von Baumpflegearbeiten sind ganzjährig möglich, sofern der Artenschutz davon nicht beeinträchtigt wird.

Unser Verständnis für Baumpflege zielt auf den Erhalt von Bäumen ab. Hierunter fällt nicht nur der Erhalt eines Baumes als solches, sondern auch die Sicherung des Baumes als Lebensstätte für seltene Tier- und Pflanzenarten. Die Umsetzung einer fachgerechten Baumpflege ist so vielfältig wie die einzelnen Baumarten, ihre jeweiligen Ansprüche und die Standorte. So kann eine Eiche mitten in der freien Landschaft vollkommen andere Bedürfnisse haben, als in einem vollflächig versiegelten urbanen Bereich.

Fachgerechten Baumpflege fängt dort an, was die Bedürfnisse des jeweiligen Baumindividuums einfordern. Grundlegend gilt: Bäume brauchen keine Baumpflege. Bäume überleben sehr gut auch ohne den Baumpfleger. Jedoch können bestimmte Situationen eine Baumpflege notwendig machen.

Hierunter fallen Anforderung an die Verkehrssicherheit: Entnahme von Totholz, Wiederherstellung von Durchgangs- und Durchfahrtshöhen über Gehwegen und Fahrbahnen - das sogenannte Lichtraumprofil - bis hin zur Absicherung oder der gesamten Entnahme von Bäumen. Jedoch sollte die Fällung eines Baumes stets die letzte Option sein und immer mit einer Nachpflanzung eines neuen Baumes verbunden werden. Schließlich produzieren Bäume unseren notwendigen Sauerstoff.

Eichenprozessionsspinner Heute juckt es, morgen schmerzt es, übermorgen … Aber warum nur?

Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen Schmetterling, einen Nachtfalter. Dieser kommt, wie im Namen schon steckt, an allen Eichenarten vor, verschmäht aber auch nicht andere Baumarten wie Buche, Rosskastanie oder Ahorn. Die Raupen dieses Schmetterlings sind nachtaktiv und ernähren sich von den Blättern der Baumriesen, was teilweise auch zu einem Kahlfraß führen kann. In der Regel stellt dies für den Baum aber kein Problem dar, da er mit dem Johannistrieb seinen zweiten Blattaustrieb vornimmt. Ein erneuter Kahlfraß kann zu Einbüßen der Vitalität führen.

Die Raupe durchläuft mehrere Verpuppungsstadien. Ab dem dritten Verpuppungsstadium sind die Brennhaare der Raupe hoch giftig und können beim Menschen zu akut gefährdenden Reaktionen mit gesundheitlichen Schäden führen. Daher kann es notwendig sein, gegen die Raupen präventiv vorzugehen, um die Verkehrssicherheit an und unter den Eichen wieder herzustellen. Als Präventivmaßnahme gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wesentlich ist hierbei das richtige Zeitfenster. Dieses liegt, abhängig vom Jahr, in der Regel zwischen Mitte April bis Ende Mai/ Anfang Juni. Als Präventivmaßnahme können Nematoden, Nem-Öl oder Bacillus thuringiensis (BT) ausgebracht werden. Wir führen in der Regel die Präventivmaßnahme mit BT durch. Wesentlich ist aber bei jeder Präventivmaßnahme eine vorherige Beratung. Diese führt bei uns unser Inhaber und Geschäftsführer Benedikt Stapf durch.

Fällungen Man darf einen Baum nur im Winter fällen!

Dies ist eine allzu oft getätigte Aussage - und so richtig sie auch ist, genau so falsch ist sie. Es kommt immer auf den Standort, die Eigenschaften und die Gefahrenlage des Baumes an. So kann es sein, dass die Gefahrenlage eine Fällung im Sommer unumgänglich macht - auch wenn zu diesem Zeitpunkt in dem Baum die Aufzucht von Jungtieren stattfindet. Genauso kann es sein, dass durch das alleinige Vorkommen eines Vogelnestes eine Fällung fast unmöglich ist. Diese Bewertung ist und bleibt immer eine Einzelfallentscheidung und wird von allen Beteiligten (Baumeigentümer, Baumpfleger, Naturschutzbehörde) gemeinsam bewertet und getroffen.

Grundlegend gilt nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (vereinfacht ausgedrückt): eine Fällung eines Baumes ist ganzjährig möglich, sofern dieser Baum im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen (beides im urbanen Bereich nicht anzutreffen) oder auf einer gärtnerisch genutzten Grundfläche stockt, sofern Belange des Artenschutzes von der Fällung nicht betroffen sind.

Was eine gärtnerisch genutzte Grundfläche ist, kann eine Einzelfallentscheidung bedeuten. Im Umkehrschluss heißt das, dass stockende Bäume in der freien Landschaft nicht ganzjährig gefällt werden dürfen. Weitere Einschränkungen können durch regionale oder kommunale Baumschutzsatzungen erfolgen, die unter Umständen einen Fällzeitraum festlegen. Ebenfalls können auch Belange des Artenschutzes während der Vegetationsperiode (vom ersten März bis ersten Oktober), sowie der Standort des Baumes selbst (Ortsbildprägung, Geschichte, etc.) eine Fällung verbieten. Daher sind diese Punkte immer im Vorfeld einer Fällung abzurufen. Belange des Artenschutzes können die Fällung eines Baumes gar ganzjährig unterbinden. Daher kommt diesem Aspekt ein besonderer Augenmerk hinzu, um hier unnötigen Ärger im Vorfeld zu vermeiden.

Artenschutzrechtliche Beispiele: Horste von Sing- (Saat- oder Rabenkrähen, Kolkrabe, etc.) oder Greifvögeln (Falken, Habichte, Bussarde, Kauze, Eulen, Uhus, etc.), Nistplätze von Eichhörnchen oder Bilcharten (Sieben-, Baum-, Gartenschläfer und Haselmaus), etc.

Neupflanzungen

Bäume bedeuten Leben - nicht nur für uns durch die baumeigene Sauerstoffproduktion, sondern auch für Wildtiere, die in Bäumen ihren Lebensraum finden. Darüber hinaus spenden Bäume wichtigen Schatten und schaffen unter der beblätterten Krone ein angenehmes Klima und einen suchenswerten Rückzugsraum.

Oft fehlen aber Bäume im urbanen Umfeld. Deswegen sind Neupflanzungen wichtig. Handelt es sich hierbei um eine Gartenfläche, ist dies meist problemlos möglich einen Baum zu pflanzen (abhängig der Einhaltung von Grenzabständen). Sind Bäume jedoch aufgrund von Auflagen vor Häusern zu pflanzen, ist dies oftmals mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Der Baum darf nicht zu nah am Haus, aber auch nicht zu nah am Straßenrand stehen. Der Wurzelraum darf nicht zu viel Platz wegnehmen, weil dort das Auto stehen muss. Im Vergleich zum großen Garten hinterm Haus, steigen hier die Ansprüche an den Pflanzungsort sehr schnell.

Hier helfen unterirdisch verlegte Pflanzgruben, die dem Baum den notwendigen Wurzelraum geben, aber zugleich Stellflächen für Autos ermöglichen, ohne den Wurzelraum zu verdichten.

Auch die Größenverhältnisse von Wurzelballen zur Baumhöhe und zur Krönengröße müssen richtig sein. So bringt ein kleiner Ballen bei einem großen Baum nichts, da dieser kaum dazu in der Lage ist, die Krone zu versorgen. Auch direkt am Haus einen großkronigen Laubbaum zu pflanzen, ist genauso sinnfrei, wie einen Baum in ein Schotterbett zu setzen. Jedoch er richtige Baum am richtigen Standort mit der richtigen Pflege kann zu einem langjährigen Begleiter werden.

Grundlegend können Pflanzen das ganze Jahr, jedoch außerhalb von Frostperioden, gepflanzt werden. Idealerweise werden Pflanzen im Herbst in den Boden gebracht, da hier oft eine recht feuchte Witterung existiert. Doch wird oftmals das Wässern auch in den Wintermonaten vergessen. Im Frühjahr, gefolgt vom Sommer, wird zwar gewässert, oftmals jedoch zu wenig, sodass der Baum austrocknet. Zu viel Wasser schadet der Pflanze gleichermaßen. Um ein bestmögliches Anwachsen zu ermöglichen, sollte nicht nur die Pflanzung von einem Baumpflegebetrieb übernommen werden, sondern auch die weitere Pflege, bis die Pflanze tatsächlich angewachsen ist.

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