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Baumpflege - Rheinhessen GbR - Logo
Eric Rouven Seiler +49 (0) 177 4622121
Benedikt Stapf +49 (0) 179 5933989
Andreas Rohling +49 (0) 179 1361338

Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGBs):

Seilklettertechnik – Baumpflege:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verbindlich werden sie durch eine schriftliche Bestätigung. Diese kann in Schriftform auf Papier oder per Email erfolgen. Mit Erteilung des Auftrags werden die AGBs vom Kunden automatisch anerkannt und akzeptiert. Im Falle eines Rücktritts nach Erteilung des Auftrages bleiben Schadensersatzforderungen seitens der Firma Baumpflege-Rheinhessen, vertreten durch den Inhaber Eric Rouven Seiler, vorbehalten. Unsere Entscheidungen werden nach den aktuellen Standards und Vorgaben an Baumpflege und Sicherheit getroffen – ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege).

Es wird versucht, nach Möglichkeit die Liefertermine pünktlich einzuhalten. Nach sieben Tagen ist der Kunde berechtigt eine Nachfrist zu stellen. Diese muss mindestens vierzehn Tage betragen. Sollten auch diese vierzehn Tage verstreichen ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz einzufordern, der aber maximal 5% des Nettokaufpreises betragen und sich ausschließlich auf einen unmittelbaren Schaden beziehen darf. Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen jeglicher Art wird ein neuer Liefertermin und eine neue Lieferfrist vereinbart.

Aus Gründen der Unfallverhütungsvorschriften (nachfolgend UVV) werden die Arbeiten bei Dauerregen, Schnee, Eis, starkem Nebel, plötzlich aufkommenden Sturm oder Gewitter abgebrochen oder finden nicht statt. Bagatellschäden wie Dellen, Verletzungen/Sägemehl/Spuren jeglicher Art in einer Wiese, im Rasen, der gesamten (Nutz)Garten- und Zaunanlage oder an anderen Bäumen können nicht ausgeschlossen werden und durch den Kunden somit nicht haftbar gemacht werden. Gründe von höherer Gewalt, unvorhergesehenen Ereignissen jeglicher Art, der UVV oder das Vorkommen von Bagatellschäden werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.

Es werden folgende Maßnahmen an Bäumen durchgeführt:

– Erziehungs- und Aufbauschnitt, Lichtraumprofilschnitt, Totholzbeseitigung, Kronenpflege

– Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Kronenregenerationsschnitt

– Kronensicherungsschnitt, Kopfkronenschnitt, Rückschnitt auf Baumtorso

– Fällung stehender Bäume, seilunterstützte Fällmaßnahmen (Rigging)

– Nachbehandlung stark eingekürzter Bäume, wie z.B. nach falsch ausgeführten Schnittmaßnahmen

– Wertästung an stehenden Werthölzern

– seilunterstützte Ernte von hochstämmigen Nutz- und Obstbäumen

– Kontrolle und Installation der Gelege von Greifvögeln, sowie Bau von naturnahen Habitatstrukturen

Totholzbeseitigung und Kronenpflege finden im belaubten Zustand des Baumes statt. Fordert der Kunde die Maßnahme zu einem Zeitpunkt außerhalb der Belaubung, nimmt dieser in Kauf, dass Äste nicht eindeutig als Totholz zu identifizieren sind und somit stehen gelassen werden.

Bei Fällungen muss eine Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden. Diese Genehmigung muss dem Kunden vor der Fällung in Schriftform vorliegen und wird der Firma Baumpflege-Rheinhessen in Kopie für die firmeneigenen Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Kosten und Folgekosten zur Einholung der jeweiligen Genehmigungen, einer verkehrsrechtlichen Anordnung, dem Abschalten von Strom- oder Telefonleitungen sind grundlegend nicht im Angebot mit inbegriffen und werden zu 100% auf den Kunden umgelegt.

Sämtliche Mehrarbeiten müssen vom Kunden in Schriftform durch eine Auftragserweiterung beantragt werden und werden durch eine Angebotserweiterung bestätigt. Grundlegende Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus werden grundlegend von der Angebotserweiterung ausgeschlossen.

Mehrarbeiten können zum Beispiel nachfolgende Maßnahmen enthalten:

– Entsorgung/Aufarbeitung des Schnittguts

– Wiederherstellung der Bagatellschäden

In der Seilklettertechnik – Baumpflege werden keine pauschalisierten Preise angeboten. Wir erstellen Ihnen ein auf Ihren Baum individuelles und unverbindliches Angebot.

PSA-Sachkunde für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA):

Die Überprüfung von Persönlicher Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Kletterei. Für Deutschland gilt hier eine jährlich zu vollziehende und dokumentierte Überprüfung, im Idealfall durch eine sachkundige Person, zertifiziert nach DGUV-R 312-906. Für die durchzuführenden Arbeiten, die im Auftrag gebenden Betrieb stattfinden, werden ein ruhiger Arbeitsplatz und ein Internetzugang benötigt. Die Kosten für die Überprüfung errechnen sich an der Quantität der PSA, sowie anhand vollständiger Produktdatenblätter und der vorhandenen Dokumentation bisheriger Überprüfungen – bei einer Erstprüfung fällt der letzte Teil selbstverständlich weg. Ausrüstungsgegenstände, die eine Prüfung nicht bestehen, verpflichtet sich der Auftraggeber diese unbenutzbar zu machen. Dies kann auch durch die Firma Baumpflege-Rheinhessen, bei vorheriger schriftlicher Erlaubnis des Auftraggebers, vollzogen werden.

Diese Dienstleistung richtet sich an alle Personen und betrieblichen Einrichtung die entgeltlich PSAgA nutzen. Hierzu zählen vor allem Berufskletterer aus den Bereichen der Seilklettertechnik (SKT), der Seilzugangstechnik (SZT), Betriebe die Person aus den beiden zuvor genannten Bereichen beschäftigen, oder der kommerziellen Sportkletterei mit eigener Leihausrüstung (Bergführer, Kletter- und Alpinschulen, Kletterhallen etc.). Aber auch öffentliche Institutionen, wie Schulen, die eigene PSAgA ihren Schülern in Kletter-AGs zur Verfügung stellen. Genauso richtet sich diese Dienstleistung aber auch an Vereine, die für vereinsinterne Veranstaltungen PSAgA nutzen. Ebenso können Privatpersonen selbstverständlich ihre PSAgA überprüfen und zertifizieren lassen.

Zahlungsbedingungen für Kunden:

Für die angebotenen Dienstleistungen wird eine Zahlungsfrist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung = Rechnungsdatum eingeräumt. Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er die Rechnung nicht binnen dreißig Tagen begleicht. Werden beide Zahlungsfristen durch den Kunden überschritten, ist die Firma Baumpflege-Rheinhessen, vertreten durch den Inhaber Eric Rouven Seiler, dazu berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 6% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens 98%, zu berechnen und einzufordern.

Zahlungsbedingungen gegenüber Subunternehmen:

Die Firma Baumpflege-Rheinhessen, vertreten durch den Inhaber Eric Rouven Seiler, verpflichtet sich dazu, Subunternehmen binnen dreißig Tagen nach Ausstellung = Rechnungsdatum der Rechnung an den Kunden zu entlohnen. Der Subunternehmer gewährt der Firma Baumpflege-Rheinhessen, vertreten durch den Inhaber Eric Rouven Seiler, eine Zahlungsfrist von dreißig Tagen, ohne Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Erst nach Ablauf der Zahlungsfrist von dreißig Tagen sind Fälligkeitszinsen in Höhe von 6% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, mindestens 98%, zu berechnen und einzufordern.

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